Honorar Unterricht Gitarre/E-Bass, Allgemeine Bedingungen (Stand: Jan 2024)

alle vorherigen Angaben zu Unterrichtstarifen verlieren mit dieser Liste ihre Gültigkeit

Das Erlernen eines Musikinstruments ist im Idealfall ein mehrere Jahre andauernder Prozess, weshalb ein Unterrichtsvertrag mit regelmässigen Terminen zu bevorzugen ist. Für Erwachsene, bei denen eine regelmässige Teilnahme aus beruflichen Gründen nur scher realisierbar ist, stehen alternativ Pre-Paid-Pakete zur Verfügung, die eine flexiblere Stundenplanung ermöglichen.

Unterrichtsvertrag, monatliche Abrechnung bei 12 gleiche Monatsraten, Unterricht findet nicht in in hess. Schulferien und an Feiertagen statt, Gebühr ist fällig jew. zu Monatsbeginn.

    • Einzelunterricht 1×45 min. /Woche: 115EUR/Monat, (Beitrag entspricht einer Jahresgebühr von 1380EUR bei ca. 36 Unterrichtsstunden/Jahr, die einzelne Unterrichtseinheit kostet somit ca. 36 EUR)
    • Einzelunterricht 1×30 min. /Woche: 80EUR/Monat (Jahresgeb. 960 EUR, ca. 27,33EUR/Unterrichtseinheit)
    • Gruppenunterricht 2er-Gruppe/1x45min. /Woche: 75 EUR/Monat und Person
    • Einzelunterricht 1×45 min. /14-tägig: 61 EUR/Monat (Jahresgebühr 732 EUR, ca. 40,67 EUR/Unterrichtseinheit

Pre-Paid-Unterricht: 4 Unterrichtsstunden a‘ 45min (nur für Erwachsene)

Termine regelmässig oder individuell vereinbart, Stunden sind innerhalb von 3 Monaten wahrzunehmen, nicht wahrgenommene Einheiten verfallen mit dem Ablauf der Gültigkeit: Einzelunterricht: 165 EUR /4 UE á 45min

Einzelstundenabrechnung: Fällig zur jeweils gehaltenen Stunde; Termine regelmässig oder individuell vereinbart, nur für Erwachsene: 50 EUR/45min

Für eine erste einmalige Schnupperstunde (45min) berechne ich ein ermässigtes Honorar von 20 EUR

Ein Leihinstrument kann bei Verfügbarkeit gestellt werden, die Leihgebühr beträgt 15EUR/Monat (für Bass/Gitarre/E-Gitarre,Tasche, Kabel), ggf. zzgl, 5EUR/Monat für einen kleinen Übungsverstärker)

Andere Tarife (z.B.Gruppenunterricht, 30min Unterricht für Kinder) auf Anfrage möglich

Allgemeine Unterrichtsbedingungen (Stand: Januar 2024)

1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftnormklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.

2.Honorar

Das Honorar berechnet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche gleichzeitig Bestandteil der allgemeinen Unterrichtsbedingungen ist.

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

3. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende

Schulen fällt der Unterricht aus. Bei Vereinbarung über regelmässigen Unterricht/monatlicher Zahlweise hat dies keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Zusätzliche Stunden können im beidseitigen Einvernehmen in den Ferien vereinbart werden, diese werden gesondert berechnet.

Es gelten die Schulferien und die Feiertagsregelung des Landes Hessen. Gelten für den Wohnsitz des Schülers /der Schülerin und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen

für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere

maßgeblich.

4. Unterricht/Unterrichtsausfall /Krankheit

Der/die Schüler/-in verpflichtet sich zum regelmässigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch. Nimmt der /die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Unterrichtsausfall, den der Schüler zu vertreten hat, kann bei rechtzeitiger Absage (mind. 48h vor vereinbartem Termin) in Ausnahmefällen/nach Massgabe des Lehrers gutgeschrieben werden, ein Anspruch darauf ist ausgeschlossen.

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.

Kann die Lehrkraft wg. Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben, in Ausnahmefällen auch rückvergütet.

5. Honorarzahlung, Folgen ausbleibender Zahlung

5a) Unterrichtsverträge: Das vereinbarte Honorar ist bis zum 5.jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Bei Ausbleiben der Honorarzahlung durch den Schüler bzw. des gesetzlichen Vertreters erlischt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf Erteilen der Unterrichtsstunden

5b) PrePaid-Pakete: Das vereinbarte Honorar ist jew. zur ersten Unterrichtseinheit fällig, bei Nichtzahlung besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts

6. Unterrichtsort

Der Unterricht findet in vom Lehrer angemieteten Unterrichtsräumen statt, diese werden im Unterrichtsvertrag festgelegt. Je nach Verfügbarkeit besteht auch Möglichkeit, dass der Unterricht zu Hause beim Schüler stattfindet. Für den Mehraufwand (Fahrtkosten und Fahrtzeit) wird eine individuell zu vereinbarende zusätzliche Monatspauschale fällig – deren Höhe wird im Unterrichtsvertrag individuell festgelegt.

7. Kündigung

Die Kündigung des Unterrichtsvertrages ist zum 31.03., 30.06., 30.09. und zum 31.12. mit einer 6wöchigen Frist zulässig. Kündigung seitens des Schülers/der Schülerin bedürfen der Schriftform. Die monatliche Zahlung des Unterrichtshonorars endet mit dem Kündigungsmonat, eine weitere detaillierte Abrechnung der Stunden erfolgt nicht.

Eine Kündigung unmittelbar vor den Sommerferien bei gleichzeitiger Wiederaufnahme nach den Sommerferien ist ausgeschlossen. In begründeten Einzelfällen (z.B. Umzug o.ä.) kann ein ausserordentlicher Kündigungstermin vereinbart werden. Bei unzureichender Leistungsbereitschaft des/der Schülers/-in, unregelmäßigen Unterrichtsbesuchen sowie ausbleibender Honorarzahlung behält sich der Lehrer eine fristlose Kündigung des Unterrichtsvertrages vor.

8. Gruppenunterricht

Für das Zustandekommen einer Gruppe für Gruppenunterricht ist ausschliesslich der Schüler verantwortlich. Beendet einer der Teilnehmer einer Gruppe das Unterrichtsverhältnis, wird der Unterricht mit den verbliebenen Schülern der Gruppe als Einzelunterricht zu den entsprechenden Konditionen fortgeführt. Ggf. können schriftlich neue Konstellationen vereinbart werden.

9. Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform