Ich biete im Wesentlichen drei unterschiedliche Abrechnungsmodelle an, welche im Folgenden ausführlich beschrieben sind, weiter finden Sie Infos über Instrumentenausleihe, Zuschläge und Ermässigungen sowie meine allgemeinen Unterrichtsbedingungen.
Stand November 2022, alle bisherigen Listen verlieren Ihre Gültigkeit
1. regelmässiger Unterricht
vertraglich fest vereinbarter wöchentlicher Unterrichtstermin, monatliche Abrechnung in 12 gleiche Monatsraten, Unterricht findet nicht in hess. Schulferien und an Feiertagen statt, Gebühr ist fällig jew. zu Monatsbeginn, Kündigung mit 6wöchiger Frist zum Monatsende; für Heimunterricht zzgl. aufwandsabhängiger Fahrtkosten
- Einzelunterricht 1×45 min. /Woche: 108 EUR/Monat, (Beitrag entspricht einer Jahresgebühr von 1296 EUR bei ca. 36 Unterrichtsstunden/Jahr, die einzelne Unterrichtseinheit kostet somit ca. 36,00 EUR)
- Einzelunterricht 1x30min./Woche: 75 EUR/Monat (Jahresgeb. 900 EUR, ca. 25EUR/Unterrichtseinheit)
- Gruppenunterricht 2er-Gruppe, 1x45min/Woche : 65EUR/Monat und Person
- Einzelunterricht 1×45 min. /14-tägig: 63 EUR/Monat
2. Pre-Paid-Unterricht: 4 Unterrichtsstunden a‘ 45min, flexibel buchbar innerhalb 3 Monate
Termine regelmässig oder individuell vereinbart, Stunden sind innerhalb von 3 Monaten wahrzunehmen, nicht wahrgenommene Einheiten verfallen mit dem Ablauf der Gültigkeit
- Einzelunterricht: 155 EUR
3. Einzelstundenabrechnung
in bar, Betrag fällig zur jeweils gehaltenen Stunde; Termine regelmässig oder individuell vereinbart:
- 1x45min/48EUR
Ermässigungen
auf Anfrage für Geschwister, Mehrfachbelegungen, besondere Umstände
weitere Tarife
30 min. Unterricht, Gruppenunterricht etc. auf Anfrage
Schnupperstunde
Für eine erste einmalige Schnupperstunde (45min) berechne ich ein ermässigtes Honorar von 20 EUR – neben dem Ausprobieren von ersten Übungen am Instrument stehen hier Kennenlernen, Erörtern von Unterrichtzielen und Vorstellung von Lehrkonzepten im Mittelpunkt.
Alternativ kann ich – sofern zeitlich verfügbar – zum einmaligen Kennenlernen eine doppelte Einheit (90min) zum Preis von einer Einzelstunde (48EUR) anbieten, in welcher auch schon intensiv an einzelnen Inhalten gearbeitet werden kann.
Leihinstrument
Ein Leihinstrument kann bei Verfügbarkeit gestellt werden, die Leihgebühr beträgt:
- E-Bass inkl. kleiner Übe-Verstärker, Tasche, Kabel, Stimmgerät: 15EUR/Monat
- klassische Gitarre inkl. Tasche, Stimmgerät: 10 EUR
Fahrtkosten bei Hausbesuchen
- aufwandsabhängig, ca. 36EUR/Monat, bzw. 12EUR pro Unterrichtstermin bei Unterricht im Wiesbadener Innenstadtbereich, weitere Orte auf Anfrage
Allgemeine Unterrichtsbedingungen (Stand: November 2022)
1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftnormklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.
2.Honorar
Das Honorar berechnet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche gleichzeitig Bestandteil der allgemeinen Uterrichtsbedingungen ist.
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
3. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus. Bei Vereinbarung über regelmässigen Unterricht/monatlicher Zahlweise hat dies keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Zusätzliche Stunden können im beidseitigen Einvernehmen in den Ferien vereinbart werden, diese werden gesondert berechnet.
Es gelten die Schulferien des Landes Hessen. Gelten für den Wohnsitz des Schülers /der Schülerin und den Wohnsitz der Lehrkraft unterschiedliche Ferienregelungen für allgemeinbildende Schulen, so sind letztere maßgeblich. Es können im Einvernehmen beider Vertragsparteien in den Ferien Unterrichtstunden vereinbart werden, die ggf. zusätzlich und gesondert abgerechnet werden.
4. Unterrichtsausfall /Krankheit
Nimmt der /die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unterrichtsausfall, den der Schüler zu vertreten hat, kann bei rechtzeitiger Absage (mind. 48h vor vereinbartem Termin) in Ausnahmefällen gutgeschrieben werden, die Entscheidung darüber liegt beim Lehrer. Ein Anspruch darauf ist ausgeschlossen.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
Kann die Lehrkraft wg. Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben, in Ausnahmefällen auch rückvergütet.
5. Honorarzahlung, Folgen ausbleibender Zahlung
Monatliche Zahlweise: Das vereinbarte Honorar ist bis zum 5. jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Bei Ausbleiben der Honorarzahlung durch den Schüler bzw. des gesetzlichen Vertreters erlischt mit sofortiger Wirkung der Anspruch auf Erteilen der Unterrichtsstunden
Pre-Paid-Unterricht: Das vereinbarte Honorar ist spätestens zur ersten vereinbarten Stunde eines Pakets fällig – bei ausbleibender Zahlung besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.
6. Kündigung (gilt nur für Verträge/monatliche Zahlweise)
Die Kündigung des Unterrichtsvertrages ist zum Monatsende/mit einer 6wöchigen Frist zulässig. Kündigung seitens des Schülers/der Schülerin bedürfen der Schriftform. Die monatliche Zahlung des Unterrichtshonorars endet mit dem Kündigungsmonat, eine weitere detaillierte Abrechnung der Stunden erfolgt nicht.
Eine Kündigung unmittelbar vor den Sommerferien bei gleichzeitiger Wiederaufnahme nach den Sommerferien ist ausgeschlossen.